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   LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 2-09 S 55/19, 21 C 717/18 (13)   

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https://dejure.org/2020,54036
LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 2-09 S 55/19, 21 C 717/18 (13) (https://dejure.org/2020,54036)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.08.2020 - 2-09 S 55/19, 21 C 717/18 (13) (https://dejure.org/2020,54036)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. August 2020 - 2-09 S 55/19, 21 C 717/18 (13) (https://dejure.org/2020,54036)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (siehe nur: BGH, Urteil vom 10.11.2017, Az.: V ZR 184/16 = NJW 2018, 1309; Urteil vom 16.11.2012, Az.: V ZR 9/12 = ZWE 2013, 29).

    Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten müssen dabei klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (BGH, Urteil vom 10.11.2017, Az.: V ZR 184/16 = NJW 2018, 1309).

  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Ein höherer Wert ist auch angesichts der Fortgeltungsklausel nicht veranlasst (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 20.12.2017, Az.: 318 S 15/17).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 301/09

    Umfang des Kostenansatzes in Strafsachen; Ansatz der Kosten für die Beförderung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Vielmehr ist eine Nichtabhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (siehe OLG Hamm, Beschl. v. 23.2.2010 - 3 Ws 301/09.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1987 - 20 W 147/87

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Einberufung einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Ungeachtet dessen kommt vorliegend hinzu, dass überhaupt keine Lücke besteht, da die Teilungserklärung bei Fehlen eines (bestellten) Verwalters gerade die Möglichkeit der Universalversammlung vorsieht und infolge der Abbedingung des § 24 Abs. 3 WEG ggf. auch ein Wohnungseigentümer gerichtlich zur Einberufung ermächtigt werden könnte (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.1987, AZ.: 20 W 147/87).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Vielmehr ist aufgrund der Vermutungswirkung der Kausalität und deren fehlender Widerlegung durch die Beklagten von einer Kausalität des formellen Mangels für den Beschluss auszugehen (vgl. ebenso BGH, Urteil vom 14.02.2020, V ZR 159/19, Rn. 18).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Die vorliegende Teilungserklärung enthält mit der Anordnung der Beschlussunfähigkeit im Grunde eine Klausel, die zwar nicht in ihrer Fassung und von ihrer Thematik, aber in ihrer Wirkung einer sog. qualifizierten Protokollierungsklausel entspricht (zu Letzterem: BGH, Urteil vom 30. März 2012, Az.: V ZR 178/11).
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    So steht es den Eigentümern insbesondere frei, in der Teilungserklärung weitere Rechtswirkungen an formelle Aspekte wie bspw. die Protokollierung eines Beschlusses in der sodann zu unterzeichneten Niederschrift zu vereinbaren, z.B. hieran eine Gültigkeitsvoraussetzung für die gefassten Beschlüsse zu knüpfen (vgl. Reichel-Scherer, in: jurisPK-BGB, Bd. 3, 9. Aufl. 2020, § 24 WEG Rn. 204; OLG München, OLG München, Beschluss vom 07. August 2007, Az.: 34 Wx 3/05).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (siehe nur: BGH, Urteil vom 10.11.2017, Az.: V ZR 184/16 = NJW 2018, 1309; Urteil vom 16.11.2012, Az.: V ZR 9/12 = ZWE 2013, 29).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Die Rechtsprechung (vgl. BayOblG NJW-RR 1992, 910, 911; OLG Frankfurt NZM 2007, 906, 908; OLG München, Az.: 32 W 3/09) hat den entscheidenden Maßstab zu Recht derart streng gezogen, dass kein vernünftiger Zweifel dahin bestehen dürfe, das Beschlussergebnis habe möglicherweise beeinflusst werden oder das Ergebnis anders lauten können (vgl. LG Düsseldorf, ZMR 2005, 231, 232).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Selbst wenn die - was mit Schriftsatz vom 17.08.2020 erstmals vorgetragen wurde und damit präkludiert ist - die Verfasser der Klausel den Fall des Scheinverwalters übersehen hätten, besteht kein Anlass, diese "Lücke" durch ergänzende Vertragsauslegung (siehe hierzu: BGH, Beschluss vom 07.10.2004, Az.: V ZB 22/04) bzw. teleologische Reduktion zu schließen.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2004 - 25 T 885/03

    Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Eigentümers von der Teilnahme an der

  • LG Köln, 08.12.2011 - 29 S 121/11

    Ladungsmangel: Beschluss anfechtbar, aber nicht nichtig!

  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

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